Coenen Chronicle
Ausgabe 02 August 07
  Seite 1   Der 1. August  

Serah beim Haare zöpfle.

 

 

 

 

Sie hat es überlebt !!

        Der 1. August ist der Nationalfeiertag der Schweiz, auch "Bundesfeier" genannt. Die Bundesfeier bezieht sich auf den Bundesbrief von 1291; sie ist aber erst 1891 erstmals begangen worden. Das Dokument von 1291 war lange Zeit unbekannt; es wurde erst im 18. Jh. wieder entdeckt und 1760 (in der lat. Originalfassung) von Johann Heinrich Gleser veröffentlicht, aber nicht als "Gründungscharta" gewertet. Zunächst wurde der Schlachten und Bundesbeitritte gedacht, bis kurz vor 1891 die Idee aufkam, gestützt auf das Dokument von 1291 das 600-jährige Bestehen der Eidgenossenschaft zu feiern.
Bundesbrief von 1291

1891 wurde die Bundesfeier als Zentenarfeier, d.h. als herausragendes Grossereignis zu einem runden Geburtstag begangen. Eine jährl. Wiederholung wurde dabei nicht ins Auge gefasst. Zur jährl. Einführung kam es erst 1899, als der Bundesrat - nicht zuletzt auf Drängen von Auslandschweizerkolonien, die ebenfalls eine Art von "Quatorze Juillet" oder "Kaisers Geburtstag" haben wollten - die Kantone aufforderte, jeweils am Abend des 1. August die Glocken läuten zu lassen Zu weiteren, zentralen Bestandteilen von Bundesfeiern wurden ein offenes Feuer und eine Ansprache; hinzu kamen Lampions und in immer stärkerem Mass auch Feuerwerk. Eine von den Schweizer Demokraten (SD) im Vorfeld des Jubiläumsjahrs 1991 lancierte Volksinitiative, die am 26.9.1993 zur Abstimmung gebracht und mit 83,8% angenommen wurde, erklärte den 1. August gesamtschweizerisch zu einem arbeitsfreien Tag. Die Eidgenossenschaft entstand als loses Bündnis von drei Talschaften am Vierwaldstättersee in der Zentralschweiz: Uri (am oberen, südlichen Seeende gelegen), Schwyz (am nordöstlichen Seeufer) und Unterwalden (am westlichen Seeufer). Man lehnte sich gegen die Vögte der Grafen von Habsburg (Stammsitz: Habsburg im Kanton Aargau) auf. Ziel war nicht eine Loslösung vom Deutschen Reich, sondern die Rückgewinnung bzw. Verlängerung alter Autonomierechte. Der Bundesbrief von 1291 ist ein lateinisch abgefasstes, kurzes Dokument.

Rütliwiese

  Der Zweck des Bundesbriefs dürfte einerseits die Wahrung einer minimalen Rechtsordnung und Rechtssicherheit in Zeiten schwacher Zentralgewalt gewesen sein, andererseits dürften lokale Führungsschichten nicht abgeneigt gewesen sein, eben diese Situation auszunutzen, um die eigene Stellung zu festigen (gegen die im Bundesbrief erwähnten fremden Richter) Das Abkommen soll laut Überlieferung mit einem Schwur auf der Rütliwiese (gelegen am Ufer des Vierwaldstättersees in Nidwalden) beziegelt worden sein.
   
           
           
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