Serah beim Haare zöpfle.




Sie hat es überlebt !! |
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Der 1. August ist der Nationalfeiertag der
Schweiz, auch "Bundesfeier" genannt. Die Bundesfeier bezieht
sich auf den Bundesbrief von 1291; sie ist aber erst 1891
erstmals begangen worden. Das Dokument von 1291 war lange Zeit
unbekannt; es wurde erst im 18. Jh. wieder entdeckt und 1760 (in
der lat. Originalfassung) von Johann Heinrich Gleser
veröffentlicht, aber nicht als "Gründungscharta" gewertet.
Zunächst wurde der Schlachten und Bundesbeitritte gedacht, bis
kurz vor 1891 die Idee aufkam, gestützt auf das Dokument von
1291 das 600-jährige Bestehen der Eidgenossenschaft zu feiern. |
Bundesbrief von 1291

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1891 wurde die Bundesfeier als Zentenarfeier, d.h. als
herausragendes Grossereignis zu einem runden Geburtstag
begangen. Eine jährl. Wiederholung wurde dabei nicht ins Auge
gefasst. Zur jährl. Einführung kam es erst 1899, als der
Bundesrat - nicht zuletzt auf Drängen von
Auslandschweizerkolonien, die ebenfalls eine Art von "Quatorze
Juillet" oder "Kaisers Geburtstag" haben wollten - die Kantone
aufforderte, jeweils am Abend des 1. August die Glocken läuten
zu lassen Zu weiteren, zentralen Bestandteilen von Bundesfeiern
wurden ein offenes Feuer und eine Ansprache; hinzu kamen
Lampions und in immer stärkerem Mass auch Feuerwerk. Eine von
den Schweizer Demokraten (SD) im Vorfeld des Jubiläumsjahrs 1991
lancierte Volksinitiative, die am 26.9.1993 zur Abstimmung
gebracht und mit 83,8% angenommen wurde, erklärte den 1. August
gesamtschweizerisch zu einem arbeitsfreien Tag.
Die
Eidgenossenschaft entstand als loses Bündnis von drei
Talschaften am Vierwaldstättersee in der Zentralschweiz: Uri (am
oberen, südlichen Seeende gelegen), Schwyz (am nordöstlichen
Seeufer) und Unterwalden (am westlichen Seeufer). Man lehnte
sich gegen die Vögte der Grafen von Habsburg (Stammsitz:
Habsburg im Kanton Aargau) auf. Ziel war nicht eine Loslösung
vom Deutschen Reich, sondern die Rückgewinnung bzw. Verlängerung
alter Autonomierechte. Der Bundesbrief von 1291 ist ein
lateinisch abgefasstes, kurzes Dokument. |
Rütliwiese
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Der Zweck des Bundesbriefs dürfte einerseits die Wahrung einer
minimalen Rechtsordnung und Rechtssicherheit in Zeiten schwacher
Zentralgewalt gewesen sein, andererseits dürften lokale
Führungsschichten nicht abgeneigt gewesen sein, eben diese
Situation auszunutzen, um die eigene Stellung zu festigen (gegen
die im Bundesbrief erwähnten fremden Richter) Das Abkommen soll
laut Überlieferung mit einem Schwur auf der Rütliwiese (gelegen
am Ufer des Vierwaldstättersees in Nidwalden) beziegelt worden
sein. |
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